Gerhard
Gaida |
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Zusätzlicher Ultraschall Toxoplasmose-Test Ersttrimesterscreening fetal/DNA-Test Farbdoppler Blutzucker-Test |
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Mutterschaftsvorsorgerichtlinien Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgt nun eine Reihe von Untersuchungen. Frauenärztliche Untersuchung Bei der Erstuntersuchung wird neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter vorgenommen. Eine Urinprobe wird auf Chlamydien (eine spezielle Art von Bakterien) untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann. Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt: Blutdruckmessung Blutuntersuchungen Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppeneunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal "Rhesus negativ" festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann. Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS Virus) durchführen zu lassen. Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte während der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen. Ultraschall-Untersuchungen Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening). 1. Screening: 9.-12. SSW 2. Screening: 19.- 22. SSW 3. Screening: 29.-32, SSW Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen auch die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor. < zurück
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