Gerhard Gaida
      
Frauenarztpraxis in Essen- Frintrop

  

  

HPV - Test   TPPT - Test   Mammasonographie   Ultraschall des weiblichen Becken   Ovarialcarcinom - Test

© 2019 M.&G.Gaida

  

 

Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig!

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den "Krebsfrüherkennungsrichtlinien" Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen;

Vom Beginn des 20. Lebensjahres an die Spiegeleinstellung des Muttermundes, die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (sog. Zytotest) von der Muttermundoberfläche und aus dem Muttermundkanal sowie die bimanuelle gynäkologische Untersuchung.

Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgen das Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten.

Vom Beginn des 50. Lebensjahres an gehört noch ein Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl zur Krebsvorsorgeuntersuchung

Überblick: Organisiertes Screening auf Zervixkarzinome ab 2020 ( Quelle KBV )

Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs haben Frauen erstmals im Alter von 20 Jahren, eine Altersobergrenze besteht nicht.

Im Alter von 20 bis 34 Jahren gehört dazu jährlich eine zytologische Untersuchung (Abstrich).

Im Alter von 35 Jahren (ohne Altersobergrenze) ist ein kombiniertes Screening vorgesehen, das aus zytologischer Untersuchung und Test auf humane Papillomviren besteht. Dieser sogenannte Ko-Test kann bei unauffälligen Ergebnissen alle drei Jahre erfolgen und bei geringen Auffälligkeiten nach einem Jahr wiederholt werden.

Bei auffälligen Befunden besteht bei allen teilnehmenden Frauen Anspruch auf eine Abklärungsdiagnostik. Diese neue Leistung umfasst unter anderem die Untersuchung mit Kolposkop, gegebenenfalls eine Biopsie und bei Notwendigkeit eine Kürettage sowie die entsprechende Beratung der Versicherten.

Unabhängig vom organisierten Screening auf Gebärmutterhalskrebs haben Frauen wie bisher jährlich Anspruch auf eine klinische Untersuchung.

Einladung der Krankenkasse: Im Alter von 20 bis 65 Jahren erhalten gesetzlich Versicherte künftig von ihrer Krankenkasse regelmäßig eine Einladung zur Teilnahme an dem Früherkennungsprogramm. Anspruchsberechtigte Frauen können auch ohne eine solche Einladung zum Screening gehen.

Weitere sinnvolle Untersuchungen, die zu einer höheren Sicherheit führen, können sein:

Ein Frühstadium von Eierstockkrebs oder Gebärmutterhöhlenkrebs ist nicht tastbar.  Durch die vaginale Ultraschalluntersuchung können oftmals Veränderungen in diesen Organen schon frühzeitig sichtbar gemacht werden.

Dieses Plus an Leistung optimiert Ihre Vorsorge.

Bitte entscheiden Sie, ob und welche ausschließlich privat zu erstattenden sinnvollen Zusatz-Screening-Untersuchungen bzw. vorbeugenden Untersuchungs- bzw. Behandlungsmaßnahmen Sie in Anspruch nehmen möchten.

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